Die »Rürup-Rente« oder »Basisrente« ist eine Rentenversicherung, die grundsätzlich jeder abschließen kann. Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente allerdings für Selbständige oder Angestellte und Beamte mit einem höheren Einkommen.
Laut dem § 10 EStG können die Beiträge für eine Rürup Rente als Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden.
Ihr Vorteil: Steuern runter – Rente rauf!
Wichtig zu wissen ist, dass die Einzahlungen erst im Jahr 2025 voll steuerlich geltend gemacht werden können. Die Absetzbarkeit wird stufenweise seit dem Jahr der Einführung in 2005 angehoben.
Voraussetzung für die Anerkennung der Rürup-Beiträge als Sonderausgaben ist, dass es sich um die eigene Altersvorsorge handelt: Beitragszahler, versicherte Person und Empfänger der späteren Rente muss dieselbe Person sein. Eine Ausnahme gilt für Verheiratete, die zusammen veranlagt werden.
Der Versicherungsvertrag muss allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen:
Es ist zwingend erforderlich, dass eine lebenslange Rente vereinbart wird.
Die spätere Rentenzahlung wird monatlich gleichbleibend oder steigend erfolgen. Ein Kapitalwahlrecht ist nicht zulässig, lediglich die Abfindung einer sog. Kleinbetragsrente ist erlaubt.
Die Rentenzahlung darf nicht vor dem 60. Geburtstag beginnen, bei nach dem 31.12.2011 abgeschlossenen Verträgen frühestens mit 62 Jahren.
Wir helfen Ihnen bei der richtigen Entscheidung!
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