Der Staat hilft mit

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Die Förderung ist durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 eingeführt worden und in § 10a, §§ 79 ff. Einkommensteuergesetz geregelt.

Die Riester-Rente unterstützt Arbeitnehmer und Beamte bei der privaten Altersvorsorge. Sie lohnt sich tendenziell für Familien und Sparer, die sehr gut verdienen.

Zur Auswahl stehen verschiedene Vertragsformen: Es gibt Riester-Rentenversicherungen, Wohn-Riester-Verträge und Riester-Fondssparpläne.

Die Förderung ist für alle Vertragsformen gleich: Erwachsene erhalten bis zu 175 Euro im Jahr als staatliche Zulage, für Kinder gibt es bis zu 300 Euro. Dazu kommt oft eine Steuererstattung. Die spätere Rente müssen Sie im Alter versteuern.

Lassen Sie sich unverbindlich und persönlich beraten! 
Wir vergleichen für Sie die Tarife am Markt!

 

        Finanzen Holdorf GmbH

        Zum Barkhoff 13

        49451 Holdorf

        05494 – 977 63 83

        info@finanzen-holdorf.de

Copyright © 2022 Finanzen Holdorf GmbH