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Wenn Sie Eigentümer eines Hauses, in dem Sie nicht selbst wohnen, oder eines unbebauten Grundstückes sind, ist es sinnvoll, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abzuschließen.

Diese greift nämlich immer dann, wenn auf Ihrem Besitz Personen zu Schaden kommen, weil Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind. Und das ist schnell geschehen, denn Sie können nicht immer vor Ort sein, um etwaige Gefahren auszuschließen.

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