Der Gewerberechtsschutz (auch Betriebsrechtsschutz, Firmenrechtsschutz oder Unternehmensrechtsschutz genannt) ist eine unverzichtbare Absicherung für Selbstständige. Denn sie deckt Kosten ab, die durch Rechtsstreitigkeiten entstehen. So werden beispielsweise Anwalts- und Prozesskosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Rechtsstreit gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit geführt wird. Der Firmenrechtsschutz ist modular aufgebaut und kann je nach Bedarf individuell zusammengestellt werden:

Arbeitsrechtsschutz, Steuerrechtsschutz, Immobilienrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz

 

Schadensbeispiele, bei denen der Gewerberechtsschutz greift

Arbeitsrechtsschutz

Ein Unternehmer entlässt eine seiner Mitarbeiterinnen fristlos, da sie sich seiner Meinung nach wiederholt Kundengelder auf ihr eigenes Konto überwiesen hat. Die Mitarbeiterin bestreitet die Vorwürfe und klagt auf Wiedereinstellung. Die Prozess­kosten des darauf folgenden Rechtsstreits werden – unabhängig von dessen Ausgang – vom Gewerberechtsschutz getragen.

 

Steuerrechtsschutz

Ein Unternehmen hat seine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht. Der zuständige Sachbearbeiter stellt die Höhe der Abschreibungs­beträge infrage und fordert das Unternehmen auf, Steuern nachzu­zahlen. Da auch das innerbehördliche Widerspruchs­verfahren erfolglos bleibt, wird der Rechtsweg beschritten, die Firmenrechtsschutz­versicherung springt ein.

 

Immobilienrechtsschutz

Eine Hausärztin erhält von ihrem Vermieter eine extrem hohe Nebenkosten­abrechnung für ihre Praxis, die sich nach Prüfung als falsch herausstellt. Der Vermieter zeigt sich jedoch uneinsichtig und besteht auf die Korrektheit der Abrechnung. Daraufhin legt sie den Sachverhalt in die Hände ihres Anwalts. Die Gewerbe­rechtsschutz­versicherung der Ärztin springt ein.

 

Verkehrsrechtsschutz

Ein Selbstständiger ist mit seinem Firmenwagen auf dem Weg zu einem Kunden. Dabei fährt er bei Grün über eine Ampel und stößt mit einem anderen Wagen zusammen. Der Fahrer des anderen Wagens beschuldigt ihn jedoch, bei Rot gefahren zu sein. Der Selbstständige sucht anwaltlichen Beistand und sein Gewerberechtsschutz übernimmt die Kosten.

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