Ob Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführer – trotz Fachkompetenz, Erfahrung und genauester Planung können Fehlentscheidungen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Die D&O-Versicherung (auch Geschäftsführerhaftpflicht, Managerhaftpflicht oder Organhaftpflicht) schützt umfassend, sollte es aufgrund von Fehlern zu einer Schadensersatzforderung kommen.
Welche Schäden werden abgedeckt?
- Vermögensschäden für die Geschäftsführer haften
- Innen- und Außenschäden durch Managementfehler
- Finanzielle Konsequenzen aus Fehlentscheidungen
- Schäden durch Fristversäumnisse von Führungskräften
Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird.
Abgesicherte Pflichtverletzungen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung
Organisationsverschulden
Beispiel: Fehleinschätzung von Unternehmensrisiken
Auswahlverschulden
Beispiel: Mangelhafte Besetzung einer Schlüsselposition
Überwachungsverschulden
Beispiel: Versäumnis von vertraglichen / gesetzlichen Fristen