Ob Aufsichtsrat, Vorstand oder Geschäftsführer – trotz Fachkompetenz, Erfahrung und genauester Planung können Fehlentscheidungen nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Die D&O-Versicherung (auch Geschäftsführerhaftpflicht, Managerhaftpflicht oder Organhaftpflicht) schützt umfassend, sollte es aufgrund von Fehlern zu einer Schadensersatzforderung kommen.

Welche Schäden werden abgedeckt?

  • Vermögensschäden für die Geschäftsführer haften
  • Innen- und Außenschäden durch Managementfehler
  • Finanzielle Konsequenzen aus Fehlentscheidungen
  • Schäden durch Fristversäumnisse von Führungskräften

Ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Unternehmen für seine Organe und leitenden Angestellten abschließt. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zugunsten Dritter, die der Art nach zu den Berufshaftpflichtversicherungen gezählt wird.

Abgesicherte Pflichtverletzungen im Rahmen der Geschäftsführerhaftung

Organisations­verschulden

Beispiel: Fehleinschätzung von Unternehmensrisiken

 

Auswahlverschulden

Beispiel: Mangelhafte Besetzung einer Schlüsselposition

 

Überwachungs­verschulden

Beispiel: Versäumnis von vertraglichen / gesetzlichen Fristen

Wir helfen Ihnen gerne bei der richtigen Absicherung.

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