Die Bauherrenhaftpflicht deckt die Haftpflichtrisiken des Versicherungsnehmers als Bauherr und / oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks ab. Grundsätzlich werden solche Schäden ersetzt, die Dritten auf der Baustelle oder aufgrund ihres Vorhandenseins zugefügt werden.
Eine Bauherrenhaftpflicht schließen Sie noch vor Baubeginn ab, denn sobald der Architekt oder die Baufirma die Planung aufnehmen, haften Sie für Schäden. Die Bauherrenhaftpflicht endet mit der Beendigung der Baumaßnahmen. Der Versicherungsbeitrag für die Bauherrenhaftpflicht wird als Einmalzahlung beglichen.
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